Ausbau der Breitbandstruktur in unterversorgten Gebieten

Der Ausbau der Breitbandinfrastruktur in unterversorgten Gebieten wird immer wichtiger. Besonders die sogenannten „hellgrauen Flecken“, in denen Schulen und Gewerbegebiete liegen, brauchen Glasfaser. Dort gibt es zwar Internet, doch die Bandbreiten sind oft zu gering für die heutigen Anforderungen von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen.

Die pragmatische Praxis in Baden-Württemberg, die Betreiberausschreibung nicht nur für die weißen Flecken, für die ein vorläufiger Förderbescheid vorlag, sondern auch für die zukünftigen Versorgungsbereiche (hellgraue Flecken) durchzuführen, wurde durch eine Beihilfebeschwerde bei der EU-Kommission sowie gerichtlicher Verfahren angefochten. Bemängelt wurde, dass eben auch zukünftige Versorgungsgebiete ausgeschrieben wurden, für die noch kein Förderbescheid vorlag. Der Verstoß gegen das beihilferechtliche Durchführungsverbot kann zur Rückforderung gewährter Fördermittel führen.

Diese hochkomplexe Erstellung der Ausschreibungsunterlagen erfordert genaue, rechtsichere Formulierungen zu technischen, wirtschaftlichen und vertraglichen Anforderungen. Auch die Verträge mit den Netzbetreibern müssen juristisch abgesichert sein. Da der Aufwand für die Stadt Biberach nicht leistbar ist, werden Fachanwälte der Kanzlei Juscomm mit der rechtlichen Unterstützung beauftragt.

Wir von den Freien Wählern hoffen, dass wir trotz der extrem hohen bürokratischen Hürden endlich mithilfe der Fördergelder mit dem Breitbandausbau starten können.


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