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  • Verkehrsführung in der Saulgauer / Kolpingstraße

    Im Zuge der Neubebauung auf dem ehemaligen Kundrath-Areal ist es auch nötig den Kreuzungsbereich Saulgauer Straße / Kolpingstraße mit den dortigen Geh- und Radwegen neu zu gestalten.

    Dies soll durch den Investor des Neubaus im Zuge der Herstellung der
    Außenanlagen erfolgen. Wir Freien Wähler finden dies sehr sinnvoll, da dann der kpl. Bauablauf in einer Hand liegt und hier Synergien genutzt werden können. Die Verwaltung hat im Vorfeld einen sehr guten Vorschlag zur Umsetzung der nicht einfachen Verkehrssituation gemacht.

    Es werden in Richtung Kolpingstraße als auch in Richtung Innenstadt auf der Fahrbahn Radschutzstreifen angebracht, um hier eine sichere Wegführung für die Radfahrer zu erhalten. Es werden Parkbuchten für die Besucher der neuen Bäckerei erstellt und es gibt auch Platz für Grünflächen mit 5-6 Bäumen. Möglich ist dieses mehr an Platz dadurch, dass das neue Gebäude wesentlich weiter von der Fahrbahn abrückt als dies bisher der Fall war.

    Für die Fußgänger entsteht ein breiter Gehweg und vor der Bäckerei soll es eine Fläche zum Verweilen geben. Der Gehweg wird rings um das Gebäude mit einem speziellen Sickerpflaster ausgeführt. Dieses hat die Eigenschaft bei Regen extrem viel Feuchtigkeit aufzunehmen und danach langsam wieder abzugeben, so dass hier ein gewisser Rückhalteeffekt entsteht.

    Die Freien Wähler freuen sich auf die Umsetzung der Maßnahme in 2027 und hoffen auf ein gutes Miteinander aller Verkehrsteilnehmer.

    Freie Wähler Biberach 2024


    ✉ grbc@kimmich-bc.de

  • Ausbau der Breitbandstruktur in unterversorgten Gebieten

    Der Ausbau der Breitbandinfrastruktur in unterversorgten Gebieten wird immer wichtiger. Besonders die sogenannten „hellgrauen Flecken“, in denen Schulen und Gewerbegebiete liegen, brauchen Glasfaser. Dort gibt es zwar Internet, doch die Bandbreiten sind oft zu gering für die heutigen Anforderungen von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen.

    Die pragmatische Praxis in Baden-Württemberg, die Betreiberausschreibung nicht nur für die weißen Flecken, für die ein vorläufiger Förderbescheid vorlag, sondern auch für die zukünftigen Versorgungsbereiche (hellgraue Flecken) durchzuführen, wurde durch eine Beihilfebeschwerde bei der EU-Kommission sowie gerichtlicher Verfahren angefochten. Bemängelt wurde, dass eben auch zukünftige Versorgungsgebiete ausgeschrieben wurden, für die noch kein Förderbescheid vorlag. Der Verstoß gegen das beihilferechtliche Durchführungsverbot kann zur Rückforderung gewährter Fördermittel führen.

    Diese hochkomplexe Erstellung der Ausschreibungsunterlagen erfordert genaue, rechtsichere Formulierungen zu technischen, wirtschaftlichen und vertraglichen Anforderungen. Auch die Verträge mit den Netzbetreibern müssen juristisch abgesichert sein. Da der Aufwand für die Stadt Biberach nicht leistbar ist, werden Fachanwälte der Kanzlei Juscomm mit der rechtlichen Unterstützung beauftragt.

    Wir von den Freien Wählern hoffen, dass wir trotz der extrem hohen bürokratischen Hürden endlich mithilfe der Fördergelder mit dem Breitbandausbau starten können.


    ✉ claudia_reisch@web.de